Planung - Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Trasse, Bypass Oberrhein, Planfeststellung, Planbegründung, Verkehrsprognose, Betriebsprogramm, Prognosezeitraum, Bundesverkehrswegeplan 2003, Nachprüfungsvorbehalt, Vorbelastung, Immissionsprognose, Lärmschutzkonzept, aktiver Lärmschutz, Fahrbahnart, abgewinkelte Lärmschutzwand, besonders überwachtes Gleis, Außenwohnbereich, Entschädigung, Wertminderung, Erschütterungen, Zumutbarkeitsgrenze, Anhaltswerte, Einwirkungsbereiche, Erschütterungsschutzmaßnahmen, Anspruchsberechtigung, sekundärer Luftschall, Nachrüstungsvorbehalt, Abwägung, Trassenführung, Tieflage, Lärmschutzwände, Zerschneidungswirkung, Sichtbeziehungen, Vertrauen, Kosteninteresse
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2004 - Aktenzeichen 5 S 384/03
Planung - Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Trasse, "Bypass Oberrhein", Planfeststellung, Planbegründung, Verkehrsprognose, Betriebsprogramm, Prognosezeitraum, Bundesverkehrswegeplan 2003, Nachprüfungsvorbehalt, Vorbelastung, Immissionsprognose, Lärmschutzkonzept, aktiver Lärmschutz, Fahrbahnart, abgewinkelte Lärmschutzwand, besonders überwachtes Gleis, Außenwohnbereich, Entschädigung, Wertminderung, Erschütterungen, Zumutbarkeitsgrenze, Anhaltswerte, Einwirkungsbereiche, Erschütterungsschutzmaßnahmen, Anspruchsberechtigung, sekundärer Luftschall, Nachrüstungsvorbehalt, Abwägung, Trassenführung, Tieflage, Lärmschutzwände, Zerschneidungswirkung, Sichtbeziehungen, Vertrauen, Kosteninteresse
»1. Ein Planfeststellungsbeschluss für den Neu- und Ausbau einer Eisenbahnstrecke ist nicht fehlerhaft, wenn nur die Planbegründung unvollständige bzw. falsche (veraltete) Zugzahlen nennt, dem Lärmschutzkonzept aber die zutreffenden Prognosezahlen (Betriebsprogramm) zugrunde liegen. 2. Zum Zeithorizont der Immissionsprognose als Grundlage für die nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG zu treffende Entscheidung über anzuordnende Schutzauflagen.