Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel
BFH, Urteil vom 17.02.1993 - Aktenzeichen X R 108/90
DRsp Nr. 2002/5339
Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel
1. Private Vermögensverwaltung ist anzunehmen, wenn Ankauf und Veräußerung lediglich den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit darstellen. Tritt dagegen nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund, liegt gewerblicher Grundstückshandel vor.
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