BVerwG - Urteil vom 05.02.1971
IV C 1.68
Normen:
BBauG § 35;
Fundstellen:
BauR 1972, 90
BayVBl 1972, 76
BRS 24 Nr. 57
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91
DÖV 1972, 166
RdL 1971, 232
VerwRspr 23, 815
ZMR 1972, 147

Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 05.02.1971 - Aktenzeichen IV C 1.68

DRsp Nr. 2009/19345

Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

Altenteilerhäuser werden durch § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG nur dann privilegiert, wenn durch eine Baulast oder auf ähnliche Weise ihre freie Veräußerlichkeit ausgeschlossen wird.

Normenkette:

BBauG § 35;

Gründe:

I.

Der Kläger ist Landwirt und Eigentümer eines im Grundbuch der beigeladenen Gemeinde eingetragenen etwa 23 ha großen Hofes.

Im Jahre 1964 beantragte er die Baugenehmigung für ein Landarbeiterhaus, das seine Tochter bewohnen sollte. Die Behörde lehnte mit der Begründung ab, seine Tochter, deren Ehemann in H beschäftigt sei, stehe nicht in einem geregelten und versicherungspflichtigen (landwirtschaftlichen) Arbeitsverhältnis zum Kläger. Der Kläger erhob Widerspruch, nahm ihn aber zurück, nachdem ihm im Widerspruchsverfahren in Aussicht gestellt worden war, unter Umständen würde die Errichtung eines Altenteilerhauses genehmigt werden, wenn das für die Errichtung des Hauses vorgesehene Grundstück nicht verselbständigt würde.