VG Stuttgart, vom 24.09.1971 - Vorinstanzaktenzeichen IV 153/69
VGH Baden-Württemberg, vom 03.05.1977 - Vorinstanzaktenzeichen VIII 1386/76
Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft
BVerwG, Urteil vom 24.08.1979 - Aktenzeichen 4 C 8.78
DRsp Nr. 2009/19438
Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft
1. Auch Vorhaben, die zur allgemeinen Erholung bestimmt sind, können im Außenbereich nur dann privilegiert zulässig sein, wenn und soweit sie zur Erfüllung der vorgesehenen Erholungsfunktion erforderlich sind.2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein sonstiges Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft im Sinne von § 35 Abs. 3 BBauG beeinträchtigt.