Der Kläger verlangt Schadensersatz. Er möchte das als Vermögensanlage erworbene Teil- und Sondereigentum an einem Hotel und einem darin gelegenen Hotelzimmer rückübertragen und seine in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen erstattet erhalten. Er wirft den beiden Beklagten falsche Angaben im Verkaufsprospekt vor.
Der Kläger hat das Objekt von der Beklagten zu 1 erworben. Nahezu Alleingesellschafterin der Beklagten zu 1 war die S. GmbH & Co. KG (künftig: S. I), die die Baubetreuerin war. Deren Mehrheitsgesellschafter war mit einer Beteiligung von 76,75 % der Beklagte zu 2. Dieser war zugleich Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH. Die S. I hat den Erwerbsvertrag mit dem Kläger für die Beklagte zu 1 als deren Vertreterin abgeschlossen und ist sämtlichen vertraglichen Pflichten der Beklagten zu 1 gegenüber dem Kläger als Gesamtschuldnerin beigetreten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|