BAG - Urteil vom 23.02.2005
10 AZR 413/04
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 ; ZPO § 233 ;
Fundstellen:
DB 2005, 1523
NZA 2005, 840
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 08.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 2052/03
ArbG Berlin, vom 09.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 98 Ca 60737/03

Prozessrecht - Tiefbauarbeiten (Erdbewegungs- und Baggerarbeiten); Behauptung ins Blaue hinein in Bezug auf den zeitlichen Anteil an der betrieblichen Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 10 AZR 413/04

DRsp Nr. 2005/8117

Prozessrecht - Tiefbauarbeiten (Erdbewegungs- und Baggerarbeiten); Behauptung "ins Blaue hinein" in Bezug auf den zeitlichen Anteil an der betrieblichen Arbeitszeit

Orientierungssätze: 1. Behauptet die ZVK, dass arbeitszeitlich überwiegend in einem Betrieb Tiefbauarbeiten (Erdbewegungs- und Baggerarbeiten) ausgeführt werden, und bestreitet der Beklagte das arbeitszeitliche Überwiegen dieser Tätigkeit, so ist über die Behauptung der ZVK Beweis zu erheben. Die Behauptung der ZVK wird durch das Bestreiten des zeitlichen Anteils der Tätigkeit grundsätzlich weder unschlüssig noch unsubstantiiert. 2. Ist zwischen den Parteien unstreitig, dass bestimmte Tätigkeiten im Betrieb ausgeführt werden (hier Baggerarbeiten), und ist nur der zeitliche Anteil an der betrieblichen Gesamtarbeitszeit zwischen ihnen streitig, so kann eine Beweisaufnahme über die Behauptung der ZVK nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Behauptung eines arbeitszeitlichen Überwiegens sei "ins Blaue hinein" aufgestellt.

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 ; ZPO § 233 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2002 tariflich vorgesehene Auskünfte erteilen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Erteilung Entschädigung leisten muss.