OLG Nürnberg - Urteil vom 04.10.2000
4 U 1049/00
Normen:
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 u. 4;
Fundstellen:
BauR 2001, 415
OLGR-Nürnberg 2001, 77

Prüffähigkeit; Schadensminderungspflicht des Auftraggebers)

OLG Nürnberg, Urteil vom 04.10.2000 - Aktenzeichen 4 U 1049/00

DRsp Nr. 2001/5015

Prüffähigkeit; Schadensminderungspflicht des Auftraggebers)

»Zu den Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs nach VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1: a) Der Auftraggeber ist im allgemeinen nicht verpflichtet, die Arbeiten zur Fertigstellung des vom Auftragnehmer nicht zu Ende geführten Werkes im Wege des Einheitspreisvertrages zu vergeben. Etwas anderes kann sich aus seiner Schadensminderungspflicht ergeben. b) Ohne Vorlage einer prüffähigen Abrechnung nach VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 4 wird der Erstattungsanspruch nicht fällig.«

Normenkette:

VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 u. 4;
Fundstellen
BauR 2001, 415
OLGR-Nürnberg 2001, 77