Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ist begründet. Nach §
Gemessen am derzeitigen Sach- und Streitstand wird auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers das Vergabeverfahren voraussichtlich in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen sein. Da der Antragsgegner bei der Bewertung der von den Bietern angebotenen Qualitätssicherungskonzepte über die in den Verdingungsunterlagen genannten Kriterien hinaus weitere, den Bietern vorher nicht bekannt gegebene Unterkriterien heranzog, liegt ein Verstoß gegen §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|