BGH - Beschluß vom 09.07.1987
VII ZB 10/86
Normen:
ZPO § 284 ;

Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels im Wege des Freibeweises

BGH, Beschluß vom 09.07.1987 - Aktenzeichen VII ZB 10/86

DRsp Nr. 1997/3123

Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels im Wege des Freibeweises

»Es wird daran festgehalten, daß bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels das Gericht an das sonst vorgeschriebene Beweisverfahren nicht gebunden, sondern insoweit der sog. Freibeweis möglich ist (im Anschluß an BGH NJW 1951, 441 Nr. 8 u. Urteil v. 25.10.1977 - VI ZR 198/76 = VersR 1978, 155).«

Normenkette:

ZPO § 284 ;

Gründe:

I. Die Kläger nehmen die Beklagten auf Rückzahlung von Leistungen in Anspruch, die sie aufgrund eines Grundstückskaufs und eines Werkvertrags für ein Bauvorhaben erbracht haben. Sie halten diese Verträge für unwirksam und verlangen deshalb jetzt noch vom Beklagten zu 1) die Rückzahlung von 15.575, 84 DM, von beiden Beklagten als Gesamtschuldnern ferner 34.600 DM, jeweils zuzüglich Zinsen.

Das Landgericht hat die Klage bis auf 175,84 DM (nebst Zinsen) abgewiesen, weil die weitergehende Forderung der Kläger durch Leistungen von dritter Seite bereits erfüllt sei.

Gegen dieses, ihnen am 2. Dezember 1985 zugestellte Urteil haben die Kläger mit einem am 5. Februar 1986 eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt. Die gleichzeitig wegen der Versäumung der Berufungsfrist beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde ihnen mit Beschluß vom 18. Februar 1986 gewährt.