Prüfung eines Bodengutachtens durch einen Architekten
BGH, Urteil vom 26.01.1996 - Aktenzeichen V ZR 264/94
DRsp Nr. 1996/19107
Prüfung eines Bodengutachtens durch einen Architekten
»Liegt dem planenden und bauleitenden Architekten ein Boden- und Gründungsgutachten vor, das Vorgaben für den Aushub der Baugrube enthält, darf er davon ausgehen, daß diese die Standsicherheit der Nachbargrundstücke berücksichtigen. Erweisen sich die Vorgaben als unzutreffend, kann dem Architekten der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nicht gemacht werden, sofern aufgrund der ihm möglichen Prüfung kein Anlaß bestand, den Feststellungen und Schlußfolgerungen des Gutachtens zu mißtrauen.«