I. Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Der Schuldner wendet sich gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|