LG Stuttgart, vom 13.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 50 0 12/06 Baul
Qualifizierung einer Fläche als begünstigtes Agrarland nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WertV
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 2 U 4/06
DRsp Nr. 2007/22764
Qualifizierung einer Fläche als "begünstigtes Agrarland" nach § 4 Abs. 1 Nr. 2WertV
»Die Qualifizierung einer Fläche als "begünstigtes Agrarland" gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2WertV erfordert neben der Eignung für außerlandwirtschaftliche und außerforstwirtschaftliche Nutzungen eine "objektivierte" Nachfrage nach diesen Flächen, die auf eine solche Nutzung gerichtet sein muss. Dabei muss eine dahingehende Nachfrage dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzurechnen sein, wodurch spekulative Momente bei der Einordnung einer Fläche nach § 4 Abs. 1 Nr. 2WertV ausgeschlossen werden sollen.Ein vom Gemeinderat beschlossenes Entwicklungskonzept und die damit geweckte Hoffnung auf eine künftige Verwendung der Grundstücke als Ausgleichsflächen genügt jedoch noch nicht für die Einordnung dieser Flächen als "begünstigtes Agrarland", weil in einer solchen Situation nicht eine zumindest im Ansatz rechtlich gesicherte Erwartung einer bestimmten künftigen Nutzung der betroffenen Grundstücke besteht und deshalb der spekulative Charakter der Preisbildung im Vordergrund steht.«
Normenkette:
WertV § 4 Abs. 1 Nr. 2 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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