BVerwG - Urteil vom 26.11.1969
IV C 9.68
Normen:
BBauG § 35; BREG (Gesetz Nr. 59 der Britischen Militärregierung) Art. 12; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 85
RdL 1970, 263
SchlHA 1973, 122
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein,

Quasi-Bestandsschutz infolge Baulandqualität eines Grundstücks

BVerwG, Urteil vom 26.11.1969 - Aktenzeichen IV C 9.68

DRsp Nr. 2009/23549

Quasi-Bestandsschutz infolge Baulandqualität eines Grundstücks

1. Als Voraussetzung für die Anerkennung einer Baulandqualität genügt es nicht, daß ein Grundstück zu irgendeiner Zeit hätte bebaut werden dürfen. Es muß vielmehr festgestellt werden, daß ein etwaiger Anspruch auf Bebauung sich derartig eigentumskräftig verfestigt hat, daß er nicht mehr ohne Entschädigung entzogen werden konnte, daß er - mit anderen Worten - "Eigentum" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG geworden ist. 2. Dies gilt auch für Grundbesitz, der durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen entzogen und in Anwendung des Gesetzes Nr. 59 der Britischen Militärregierung - BREG - im Januar 1952 zurückerstattet worden ist.

Normenkette:

BBauG § 35; BREG (Gesetz Nr. 59 der Britischen Militärregierung) Art. 12; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe:

I.