Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17. Februar 2012 geändert.
Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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