VGH Hessen - Beschluss vom 15.06.2004
11 TP 1440/04
Normen:
HASG § 5 Abs. 1 Halbs. 1 ; HASG § 5 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2005, 919
Vorinstanzen:
VG Frankfurt - 12 E 7398/03 (3) - 22.04.2004,

Recht der Architekten - Berufsverzeichnis, Insolvenz, Löschung, Zuverlässigkeit

VGH Hessen, Beschluss vom 15.06.2004 - Aktenzeichen 11 TP 1440/04

DRsp Nr. 2007/24239

Recht der Architekten - Berufsverzeichnis, Insolvenz, Löschung, Zuverlässigkeit

»Einem Architekten, über dessen Vermögen mangels Masse ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann, fehlt die für die Eintragung in das Berufsverzeichnis erforderliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufs des Architekten (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 10. Mai 1994 - 11 UE 627/93 -).«

Normenkette:

HASG § 5 Abs. 1 Halbs. 1 ; HASG § 5 Abs. 2 S. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren erster Instanz ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Das Rechtsmittel bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Die Rechtsverfolgung bietet, wie das Verwaltungsgericht mit zutreffender Begründung angenommen hat, nicht die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 ZPO).