LAG Köln - Urteil vom 06.09.2018
6 Sa 203/18
Normen:
BGB § 611; BGB § 320; BGB § 611a Abs. 2; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 18.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1826/17

Rechte des Arbeitgebers bei behaupteter unterbliebener Rückgabe eines Werkzeugkastens durch den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Köln, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 203/18

DRsp Nr. 2019/406

Rechte des Arbeitgebers bei behaupteter unterbliebener Rückgabe eines Werkzeugkastens durch den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Einzelfall zur Unzulässigkeit einer Zurückbehaltung von geschuldetem Lohn wegen eines tatsächlich oder vermeintlich nicht zurückgegebenen Werkzeugkastens.

Zwar kann der Arbeitgeber dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung restlichen Lohns ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Nichtrückgabe eines Werkzeugkastens entgegenhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass der Herausgabeanspruch hinreichend konkretisiert wird und dass etwa bei Fehlen eines Werkstattwagens dieser anhand der Homepage des Arbeitgebers spezifiziert wird.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.01.2018 - 1 Ca 1826/17 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen ausschließlich mit Blick auf die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 320; BGB § 611a Abs. 2; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhält um Urlaubsabgeltung und um die Zahlung einer Verzugspauschale.

1. 2.