Rechte des Auftraggebers nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen 5 U 28/99
DRsp Nr. 2001/4994
Rechte des Auftraggebers nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung)
»Auch die einvernehmliche Vertragsaufhebung gibt dem Auftraggeber die Ansprüche des § 8 Nr. 3 VOB/B, jedenfalls dann, wenn die Parteien davon ausgingen, daß das Vertragsverhältnis "durch eine als Kündigung aufzufassende Erklärung" beendet sein sollte.«