Rechte des Bauherrn bei dauerndem Unvermögen des Bauunternehmers
BGH, vom 18.11.1957 - Aktenzeichen VII ZR 47/57
DRsp Nr. 1996/15470
Rechte des Bauherrn bei dauerndem Unvermögen des Bauunternehmers
Liegt ein dauerndes Unvermögen des Bauunternehmers hinsichtlich der Durchführung der ihm obliegenden Leistung vor, so stehen dem Bauherrn auch beim VOB-Vertrag gemäß §§ 275 Abs. 2, 279, 325 BGB das Recht zum Rücktritt oder Schadensersatzansprüche zu.