I.
Die Auftraggeberin hat Fliesenarbeiten für die JVA ####### ausgeschrieben. Sie wollte entsprechend dem Vergabevermerk vom 14. Oktober 2002 der Beigeladenen den Zuschlag auf ihr Angebot einschließlich Nebenangeboten nach einem Aufklärungsgespräch gemäß §
N 3 beinhalte die abweichende Konstruktion stumpfer Verschweißung, aufgrund des Vorschlages des die Ausschreibung begleitenden Ingenieurbüros ####### erteilen.
Zu Ziff. 10 - 14 betrifft der Vergabevermerk die Nebenangebote N 1 bis N 5, die mit Ausnahme des Nebenangebotes N 4 zur Ausführung kommen sollen.
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