Rechtliche Zulässigkeit eines Maklervertrages über Architektenleistungen
BGH, vom 20.04.1979 - Aktenzeichen IV ZR 27/78
DRsp Nr. 1996/14568
Rechtliche Zulässigkeit eines Maklervertrages über Architektenleistungen
Durch das Kopplungsverbot soll die Verknüpfung von Grunderwerb und Architektenauftrag unterbunden werden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes steht jede Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte bekommen können.Es ist zulässig, wenn ein Makler dem Bauherrn die Möglichkeit zum Abschluß eines Architektenvertrages nachweist und diesen Umstand sowie die früheren Planungsarbeiten des Architekten als Berechnungsgrundlage für die Provisionshöhe ansieht.