Der Kläger ist ein Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. In seinen im R. Amtsblatt vom 12. März 1997 (S. 9 ff.) veröffentlichten Ergänzenden Vertragsbestimmungen zu den §§ 2 bis 34 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I 1980, 750, 1067, im folgenden:
"5. Baukostenzuschüsse (zu §
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