BGH - Urteil vom 21.09.2005
VIII ZR 8/05
Normen:
AVBWasserV § 9 Abs. 1, 2, 3 ;
Fundstellen:
ZfIR 2006, 40
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 25.11.2004

Rechtmäßigkeit der Regelung über Baukostenzuschüsse bei privatrechtlich ausgestalteter Wasserversorgung

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - Aktenzeichen VIII ZR 8/05

DRsp Nr. 2005/18339

Rechtmäßigkeit der Regelung über Baukostenzuschüsse bei privatrechtlich ausgestalteter Wasserversorgung

Den Regelungen des § 9 AVBWasserV über Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer zur Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen liegt das Prinzip einer möglichst verursachungsgerechten Kostenverteilung zugrunde. Sie haben bei einer privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung Vorrang vor der Beitragsbemessung nach dem Vorteilsprinzip des Kommunalabgabenrechts.

Normenkette:

AVBWasserV § 9 Abs. 1, 2, 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ein Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. In seinen im R. Amtsblatt vom 12. März 1997 (S. 9 ff.) veröffentlichten Ergänzenden Vertragsbestimmungen zu den §§ 2 bis 34 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I 1980, 750, 1067, im folgenden: AVBWasserV) heißt es:

"5. Baukostenzuschüsse (zu § 9 AVBWasserV)