Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Rechtsangleichung: Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Verfahren zur Bescheinigung der Konformität - Entscheidung 1999/93/EG der Kommission - Unmittelbare horizontale Wirkung - Ausschluss
EuGH, Urteil vom 07.06.2007 - Aktenzeichen Rs C-80/06
DRsp Nr. 2008/3340
Rechtsangleichung: Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Verfahren zur Bescheinigung der Konformität - Entscheidung 1999/93/EG der Kommission - Unmittelbare horizontale Wirkung - Ausschluss
»Ein Einzelner kann sich in einem gegen einen anderen Einzelnen geführten Rechtsstreit über vertragliche Haftung nicht darauf berufen, dass Letzterer gegen die Vorschriften in den Art. 2 und 3 sowie in den Anhängen II und III der Entscheidung 1999/93/EG der Kommission vom 25. Januar 1999 über das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Bauprodukten gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates betreffend Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Beschläge verstoßen habe.«