Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren
OLG Celle, Beschluß vom 17.03.1999 - Aktenzeichen 16 W 14/99
DRsp Nr. 2000/5369
Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren
Das Rechtschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren ist zu verneinen, wenn das Beweisergebnis nicht geeignet ist, einen erheblichen Beweis gegen den Antragsgegner zu erbringen.