OLG Celle - Beschluß vom 17.03.1999
16 W 14/99
Normen:
ZPO § 485 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 601

Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren

OLG Celle, Beschluß vom 17.03.1999 - Aktenzeichen 16 W 14/99

DRsp Nr. 2000/5369

Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren

Das Rechtschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren ist zu verneinen, wenn das Beweisergebnis nicht geeignet ist, einen erheblichen Beweis gegen den Antragsgegner zu erbringen.

Normenkette:

ZPO § 485 ;
Fundstellen
BauR 2000, 601