OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 11.09.2000 10 B 939/00
Normen:
VwGO § 123 ;
Fundstellen:
BRS 63, 871
BauR 2001, 380
Rechtschutzinteresse für Baustopp bei weitgehender Fertigstellung des Vorhabens
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.09.2000 - Aktenzeichen 10 B 939/00
DRsp Nr. 2001/5060
Rechtschutzinteresse für Baustopp bei weitgehender Fertigstellung des Vorhabens
Das Rechtschutzinteresse des Nachbarn an dem Erlaß eines Baustopps besteht bei weitgehender Fertigstellung des Vorhabens jedenfalls auch dann, wenn die Rechte des Nachbarn nicht nur durch die aus der Errichtung des Gebäudes als solche herrührenden Beeinträchtigungen, sondern auch durch die aus der bevorstehenden Nutzung zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen verletzt werden.