BGH vom 18.11.1957
VII ZR 47/ 57
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 2.510 Bl. 4

Rechtsfolgen dauernden Unvermögens des Unternehmers

BGH, vom 18.11.1957 - Aktenzeichen VII ZR 47/ 57

DRsp Nr. 1998/2526

Rechtsfolgen dauernden Unvermögens des Unternehmers

Liegt ein dauerndes Unvermögen des Bauunternehmers hinsichtlich der Durchführung der ihm obliegenden Leistung vor, so stehen dem Bauherrn auch beim VOB-Vertrag gemäß §§ 275 Abs. 2, 279, 325 BGB das Recht zum Rücktritt oder Schadensersatzansprüche zu.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Bei Leistungsstörungen, die sich nicht auf Mängel beziehen, sind die allgemeinen Vorschriften des BGB anwendbar. Im vorgenannten Fall, war der Bauunternehmer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage seine Arbeiter zu entlohnen. Die Durchführung der Bauarbeiten war ihm daher unmöglich.

Darüber hinaus sind die Bestimmungen der §§ 633 - 635 BGB ausgeschlossen. Streitig ist das nur bezüglich des Kostenvorschußanspruches gemäß der §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B.

Fundstellen
Schäfer/Finnern, Z 2.510 Bl. 4