BGH - Urteil vom 22.12.2000
VII ZR 311/99
Normen:
BGB § 134 ; GewO § 34c ; MaBV § 3 Abs. 2 (Fassung 7. November 1990) § 12 ;
Vorinstanzen:
KG,

Rechtsfolgen der Abweichung von Abschlagszahlungen von den Regelungen der MaBV

BGH, Urteil vom 22.12.2000 - Aktenzeichen VII ZR 311/99

DRsp Nr. 2001/605

Rechtsfolgen der Abweichung von Abschlagszahlungen von den Regelungen der MaBV

a) Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht.b) Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.c) Der Abschlagszahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.d) An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 Abs. 1 BGB.

Normenkette:

BGB § 134 ; GewO § 34c ; MaBV § 3 Abs. 2 (Fassung 7. November 1990) § 12 ;

Tatbestand:

I. Der Kläger macht die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde geltend (§ 767 ZPO). Er wendet insbesondere Erfüllung und das Fehlen der Fälligkeit ein.