Rechtsfolgen der Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter
BGH, Urteil vom 28.10.2003 - Aktenzeichen X ZR 248/02
DRsp Nr. 2004/1059
Rechtsfolgen der Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter
»Ist nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten, darf ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat.«