Auf die Gegenvorstellung der Klägerin wird die Vorlageverfügung des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.04.2018 aufgehoben.
Der Sachverhalt wird an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Klägerin war mit Beschluss vom 07.09.2015 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten ohne Anordnung einer Ratenzahlung bewilligt worden.
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