BGH - Versäumnisurteil vom 24.07.2003
VII ZR 99/01
Normen:
ZPO § 536 (a.F.) ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 1395
NJW-RR 2004, 95
WM 2004, 102
ZfBR 2004, 36
ZfIR 2004, 86
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Frankfurt/Main,

Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

BGH, Versäumnisurteil vom 24.07.2003 - Aktenzeichen VII ZR 99/01

DRsp Nr. 2003/12901

Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

»Beurteilt das Landgericht die Ansprüche der Parteien eines Bauvertrages nach Kündigung als Abrechnungsverhältnis und weist es die Werklohnklage ab, so liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht der Klage teilweise stattgibt und dabei eine vom Besteller geltend gemachte Position mit einem höheren als vom Landgericht berechneten Betrag in seine Abrechnung einstellt.«

Normenkette:

ZPO § 536 (a.F.) ;

Tatbestand:

Die Klägerin fordert von den Beklagten als Rechtsnachfolger ihrer verstorbenen Eltern (im folgenden: Erblasser) Restwerklohn für Rohbauarbeiten.