LG Lüneburg, vom 14.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 138/01
Rechtsfolgen des Verstoßes einer Abschlagszahlungsvereinbarung gegen MaBV
OLG Celle, Urteil vom 06.08.2003 - Aktenzeichen 7 U 36/03
DRsp Nr. 2004/14896
Rechtsfolgen des Verstoßes einer Abschlagszahlungsvereinbarung gegen MaBV
»Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen im Bauträgervertrag, die gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und gegen § 3 Abs. 1 Satz 4 MaBV verstoßen, führen gemäß § 12MaBV zur Nichtigkeit dieser Klauseln nach § 134BGB und damit zur Anwendbarkeit von § 641BGB mit der Folge, dass der Erwerber überhaupt keine Abschlagszahlungen, auch nicht nach § 632 aBGB, zu leisten hat.«