OLG Celle - Urteil vom 30.05.2002
13 U 266/01
Normen:
VOB/A § 26 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 709
OLGReport-Celle 2003, 100
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 5854/00

Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Aufhebung der Ausschreibung

OLG Celle, Urteil vom 30.05.2002 - Aktenzeichen 13 U 266/01

DRsp Nr. 2004/8003

Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Aufhebung der Ausschreibung

Hebt ein öffentlicher Auftraggeber eine Ausschreibung auf, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, so liegt hierin eine schuldhafte Verletzung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses zu den einzelnen Bietern, die eine Schadensersatzpflicht gegenüber demjenigen auslöst, dem bei ordnungsgemäßer Durchführung das Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden wäre.

Normenkette:

VOB/A § 26 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist begründet.

I.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 1.652,18 DM nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.).