Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 15. September 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Kostenentscheidung für das Berufungsverfahren vorbehalten bleibt.
I. Die Klägerinnen und der Beklagte streiten um die Wirksamkeit eines im ersten Rechtszug abgeschlossenen Prozessvergleiches.
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