Der Antragsteller veräußerte im Jahre 1981 Unternehmensanteile an Gesellschaften der Unternehmensgruppe H an die Firma W & Co. Beteiligungsgesellschaft mbH in K. Der Kaufpreis von 20.520.000 DM wurde vereinbarungsgemäß überwiegend der Unternehmensgruppe H als Darlehen zur Verfügung gestellt. Dem Antragsteller wurde für einen Darlehensteilbetrag von 3.000.000 DM ein Kündigungsrecht mit 6-monatiger Frist eingeräumt.
In dem notariell beurkundeten Vertragsangebot vom 1. April 1981 (das die Firma W in notarieller Urkunde vom 11. Mai 1981 annahm) heißt es:
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