BGH vom 02.10.1987
V ZR 150/86
Normen:
BGB § 633 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 1988, 124

Rechtsmißbräuchlichkeit eines Nachbesserungsverlangens

BGH, vom 02.10.1987 - Aktenzeichen V ZR 150/86

DRsp Nr. 1996/14024

Rechtsmißbräuchlichkeit eines Nachbesserungsverlangens

Nach dem in den §§ 633 Abs. 2 Satz 3 und 251 Abs. 2 BGB ausgedrückten allgemeinen Rechtsgedanken kann auch das Verlangen nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten Zustandes rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch genommene nur unter unverhältnismäßigen billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte. Bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen sind auch andere Umstände als das reine Wertverhältnis, namentlich der Grad des Verschuldens, zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 2 ;

Hinweise: