Rechtsmißbräuchlichkeit eines Nachbesserungsverlangens
BGH, vom 02.10.1987 - Aktenzeichen V ZR 150/86
DRsp Nr. 1996/14024
Rechtsmißbräuchlichkeit eines Nachbesserungsverlangens
Nach dem in den §§ 633 Abs. 2 Satz 3 und 251 Abs. 2BGB ausgedrückten allgemeinen Rechtsgedanken kann auch das Verlangen nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten Zustandes rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch genommene nur unter unverhältnismäßigen billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte. Bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen sind auch andere Umstände als das reine Wertverhältnis, namentlich der Grad des Verschuldens, zu berücksichtigen.