LSG Thüringen - Beschluss vom 28.03.2023
L 1 U 216/22 B
Normen:
SGG § 155 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; SGG § 155 Abs. 4; SGG § 197a Abs. 1 S. 1; VwGO § 158 Abs. 2; SGG § 102 Abs. 2 S. 1; GKG § 66 Abs. 3 S. 1-2; GKG § 68 Abs. 1 S. 3 und S. 5; GKG § 66 Abs. 5 S. 5; GKG § 63 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 3 S. 1; VwGO § 154 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 06.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 U 3538/19

Rechtsmittel gegen den Kostenbeschluss des SozialgerichtsRechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des SozialgerichtsZulässigkeit der Beschwerde bezüglich eines Kostenbeschlusses des Sozialgerichts nach KlagerücknahmeKostenbeschluss ohne Entscheidung in der HauptsacheFestsetzung Streitwert bei streitiger Beitragsforderung

LSG Thüringen, Beschluss vom 28.03.2023 - Aktenzeichen L 1 U 216/22 B

DRsp Nr. 2023/6047

Rechtsmittel gegen den Kostenbeschluss des Sozialgerichts Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich eines Kostenbeschlusses des Sozialgerichts nach Klagerücknahme Kostenbeschluss ohne Entscheidung in der Hauptsache Festsetzung Streitwert bei streitiger Beitragsforderung

1. Nach § 197a Abs. 1 S 1 SGG ist in gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren auch § 158 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden. Eine Beschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung des SG ist daher nicht statthaft.2. Ein Streitwert für das Beschwerdeverfahren ist nicht festzusetzen, weil die Gerichtsgebühr aufgrund der Verwerfung der Beschwerde pauschal 66,– € beträgt (§ 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes <GKG> - i. V. m. Nr. 7504 des Kostenverzeichnisses - Anlage 1 zum GKG).

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Sozialgerichts Gotha vom 6. Dezember 2021 wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 6. Dezember 2021 (Ziffer 2 des Beschlusses) wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

SGG § 155 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; SGG § 155 Abs. 4; SGG § 197a Abs. 1 S. 1; VwGO § 158 Abs. 2; SGG § 102 Abs. 2 S. 1; GKG § 66 Abs. 3 S. 1-2; GKG § 68 Abs. 1 S. 3 und S. 5; GKG § 66 Abs. 5 S. 5; GKG § Abs. ;