I.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Genehmigung eines von ihr beschlossenen Bebauungsplanes.
Die Gemeinde Wendhausen hat etwa 360 Einwohner. Sie gliedert sich in die drei räumlich voneinander abgesetzten Ortsteile Wendhausen (ca. 240 Einwohner), Sülbeck (ca. 70 Einwohner) und Neu-Sülbeck/Neu-Wendhausen (ca. 50 Einwohner). Ein Flächennutzungsplan besteht nicht.
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