Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens
BGH, vom 24.11.1969 - Aktenzeichen VII ZR 177/67
DRsp Nr. 1998/2497
Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens
1. Der Kostenerstattungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch, sondern als ein aus dem Mängelbeseitigungsanspruch fließender und diesem eng verwandter Anspruch anzusehen.2. Bei einem den Gewährleistungsbestimmungen der VOB/B unterliegenden Bauvertrag können als »Mangelfolgeschäden« aus positiver Vertragsverletzung überhaupt nur solche in Betracht kommen, für die nach § 13 Nr. 7 Abs. 2VOB/B Schadensersatz zu leisten wäre, denn allein diese Bestimmung gibt einen Schadensersatzanspruch für den »darüber hinausgehenden Schaden«. Ansprüche, die schon nach § 13 Nr. 7 Abs. 1VOB/B begründet sind, fallen nicht in den Bereich der positiven Vertragsverletzung, denn bei § 13 Nr. 7 Abs. 1VOB/B handelt es sich um den »Schaden an dem Bauwerk, zu dessen Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Leistung dient«.
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