OLG Bremen - Beschluss vom 17.11.2003
Verg 6/03
Normen:
BGB § 145 ; VgV § 13 S. 2, 5, 6 ; VOB/A § 24 Nr. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2004, 219

Rechtsnatur eines Auftragsschreibens; Anforderungen an die Frist vor Erteilung des Zuschlags und an die Begründung

OLG Bremen, Beschluss vom 17.11.2003 - Aktenzeichen Verg 6/03

DRsp Nr. 2005/13506

Rechtsnatur eines Auftragsschreibens; Anforderungen an die Frist vor Erteilung des Zuschlags und an die Begründung

»1. Erteilt die Vergabestelle mit einem dem Bieter übermittelten Fax-Schreiben den Auftrag zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen, so ist darin auch dann die Erteilung des Zuschlags zu sehen, wenn die Vergabestelle zugleich vom Bieter eine Empfangsbestätigung verlangt; in einer solchen ist lediglich eine Beweisurkunde über den erteilten Zuschlag zu erblicken. 2. Kündigt die Vergabestelle in einem an die Bieter gerichteten Informationsschreiben an, sie werde den Zuschlag an einem bestimmten Termin erteilen, so ist sie dadurch nicht gehindert, dies schon früher zu tun, sofern sie dabei die in § 13 S. 2 und 5 der Vergabeverordnung festgelegte Frist von 14 Kalendertagen wahrt.