Die Beklagte ließ durch einen Generalübernehmer drei Wohn- und Geschäftshäuser errichten. Mit den Klägern wurden für jedes Bauvorhaben gleichlautende Projektsteuerungsverträge abgeschlossen. Nachdem die Beklagte diese Verträge während der Bauphase gekündigt hatte, haben die Kläger eine Vergütung von 266.335 DM nebst Zinsen verlangt. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Berufung ist erfolglos geblieben. Mit der Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Klageabweisung weiter.
Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
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