Rechtsnatur eines Prüfvermerks; Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 21 U 106/02
DRsp Nr. 2004/9032
Rechtsnatur eines Prüfvermerks; Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten
»1. Ein Prüfvermerk unter einer Rechnung stellt grundsätzlich kein Anerkenntnis der Richtigkeit der berechneten Leitungen dar; ihm kommt kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu. Der Besteller ist dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Unternehmer für ein im Stundenlohn herzustellendes Werk zu viele Arbeitsstunden aufgewendet hat.«