Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.8.2017 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.168,60 € nebst 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.2.2015 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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