I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Leimgrube/neu" der Antragsgegnerin.
Der angefochtene Bebauungsplan umfasst ein ca. 6,12 ha großes, teilweise bebautes Gebiet im Südosten der Antragsgegnerin. Das nach Nordosten von der Kärntner Straße (Ortsdurchfahrt der K 7514) und nach Süden von dem Birkenweg begrenzte Gebiet ist im Plan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Der Plan ersetzt den Bebauungsplan "Leimgrube" vom 13.11.1980, dessen Geltungsbereich sich mit dem des angefochtenen Plans nahezu deckt. Auch in Bezug auf Art und Maß der geplanten Bebauung besteht zwischen beiden Plänen weitgehend Übereinstimmung.
In der Begründung wird die Aufstellung des neuen Plans wie folgt erklärt:
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