Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wiesbaden vom 8. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 50.000,- €.
I.
Die Antragstellerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, welches Strom- und Gasnetze in mehreren Bundesländern betreibt, darunter auch das Gasnetz im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin. Der zwischen den Parteien bestehende Wegenutzungsvertrag läuft zum 1. Juli 2018 aus.
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