Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen eine verbindliche Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung zustande gekommen ist.
Der Beklagte war seit dem 15.09.2000 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 14.02.2005 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31.03.2005 aus betriebsbedingten Gründen (Kündigungsschreiben Blatt 9 d. A.).
Das Kündigungsschreiben wurde dem Kläger vom Geschäftsführer der Beklagten am 14.02.2005 persönlich ausgehändigt. Bei dieser Gelegenheit machte der Kläger deutlich, dass er überlege, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|