Die Klägerin, eine Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft, macht aus eigenem und aus abgetretenem Recht gegen die beklagte Gemeinde Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die sie im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Bauleitplanung erbracht hat, geltend.
Auf dem Gebiet der Beklagten liegt ein über 80 ha großes zusammenhängendes Grundstücksareal, das als "Rodungsinsel K" bezeichnet wird. Vom Jahre 1958 ab wurde zunächst die Bebauung eines Teils und später die des gesamten Gebietes geplant. Im Hinblick darauf schloß sich die Klägerin mit vier anderen Wohnungsbaugesellschaften, darunter der D I I-AG B (im folgenden DII), zu einer Bauträgergemeinschaft zusammen; diese Gesellschaften haben ihre (angeblichen) Ersatzansprüche gegen die Beklagte an die Klägerin abgetreten.
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