OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.04.2003 Verg 47/02
Normen:
GWB § 114 Abs. 3 S. 1 § 115 Abs. 1 ; VwVfG § 22 ;
Fundstellen:
NZBau 2004, 64
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Aktenzeichen Verg 47/02
DRsp Nr. 2005/7271
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Mit Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags vor Bestandskraft der Entscheidung der Vergabekammer verliert deren Beschluss seine Grundlage und wird wirkungslos.