Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von den Klägern geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision sind nicht gegeben.
Die Rechtssache hat in keinem der von der Beschwerde dargelegten Punkte grundsätzliche Bedeutung (vgl. §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|