OLG Naumburg - Beschluss vom 30.05.2002
1 Verg 14/01
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; GWB § 114 § 115 § 116 § 118 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2002, 479
ZfBR 2002, 710
Vorinstanzen:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle - VKHal 08/00 -,

Rechtzeitigkeit der Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer; Ausschluss eines Angebots wegen fehlender technischer Beschreibung; Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.05.2002 - Aktenzeichen 1 Verg 14/01

DRsp Nr. 2004/9071

Rechtzeitigkeit der Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer; Ausschluss eines Angebots wegen fehlender technischer Beschreibung; Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts

1. Ein Nachprüfungsverfahren ist rechtzeitig eingeleitet, wenn der Antrag noch während des Vergabeverfahrens bei der Vergabekammer eingeht. Ein konkretes Tätigwerden der Vergabekammer ist nicht erforderlich. 2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn in den Angebotsunterlagen eine technische Beschreibung der angebotenen Anlage gefordert wird, ein Angebot aber allenfalls Rückschlüsse auf das zur Anwendung kommende technologische Verfahren zulässt. 3. Änderungsvorschläge sind nur berücksichtigungsfähig, wenn das Hauptangebot den Anforderungen genügt. 4. Wegen der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten eines Nachprüfungsverfahrens ist in der Regel die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts erforderlich.

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; GWB § 114 § 115 § 116 § 118 ;

Gründe: