Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Kläger wendet sich gegen einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Neubau der Bundesautobahn A 61 zwischen der Bundesgrenze und der Anschlussstelle Kaldenkirchen von Bau-km 0+097,752 bis Bau-km 3+060,000.
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