LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.09.2006
16 Sa 2291/05
Normen:
VTV/Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden 7/3 Ca 2998/03,

Restaurierungsarbeiten an Denkmälern als bauliche Leistungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.09.2006 - Aktenzeichen 16 Sa 2291/05

DRsp Nr. 2007/5830

Restaurierungsarbeiten an Denkmälern als bauliche Leistungen

»Restaurierungsarbeiten an Gebäuden in der Form von Ausbesserungsarbeiten mittels Mörtel und Putzes sind bauliche Leistungen im Sinne der bautarfvertraglichen Bestimmungen. Das gilt auch, wenn derartige Arbeiten an Denkmälern durchgeführt werden.«

Normenkette:

VTV/Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Auskunfts- und Zahlungsverpflichtungen des Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Dezember 1999 bis März 2003.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.